ver.di – FAQ: Infos für Beschäftigte
Doch auch wenn der Arbeitgeber Tests im Rahmen seiner Teststrategie verlangt, haben Arbeitnehmer*innen eine Mitwirkungspflicht: Nach § 15 Arbeitsschutzgesetz sind Beschäftigte verpflichtet „nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.